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Antrag auf Erhalt einer Lizenz zur Nutzung der deutschsprachigen Version von ASCOT und ASCOT-LL


Für die Nutzung der deutschsprachigen Version von ASCOT ist eine Lizenz der Wirtschaftsuniversität Wien, Welthandelsplatz 1, 1020 Wien (kurz: WU), als Lizenzgeberin, erforderlich.

 

  • Für die nicht-kommerzielle Nutzung der deutschsprachigen Version von ASCOT ist die Lizenz kostenfrei (z.B.: für nicht-kommerzielle Forschungsprojekte oder für Betreuungs- bzw. Pflegeorganisationen des Non-Profit Sektors oder des öffentlichen Sektors).
     
  • Für die kommerzielle Nutzung der deutschsprachigen Version von ASCOT ist die Lizenz mit einer Gebühr verbunden. Eine kommerzielle Nutzung liegt z.B. vor, wenn mit ASCOT-Daten Einnahmen generiert werden oder wenn ASCOT in For-Profit-Organisationen bzw. gewinnorientierten Unternehmen verwendet wird. Für Informationen zur Höhe der Gebühr kontaktieren Sie bitte ascot-deutsch@wu.ac.at.


Bestehen Zweifel darüber, ob die geplante Nutzung eine kommerzielle oder nicht-kommerzielle Lizenz erfordert, lassen Sie sich bitte vor Antragstellung von der WU (ascot-deutsch@wu.ac.at) die Art der zu beantragenden Lizenz bestätigen. Beschreiben Sie dazu bitte die geplante Nutzung der ASCOT-Instrumente, das Projekt/die Studie und die Organisation, die die Lizenz erhalten möchte.

 

Um eine Lizenz für die Nutzung der deutschsprachigen Version von ASCOT zu beantragen, füllen Sie bitte diesen Lizenzantrag aus. Bitte beachten Sie, dass Felder die mit einem "*" gekennzeichnet sind, unbedingt erforderlich sind.

Sie können eine Lizenz für die Originalversionen der ASCOT-Erhebungsinstrumente und/oder für die ASCOT-Erhebungsinstrumente in leichter Sprache beantragen. Die Lizenz umfasst auch die passenden Auswertungstools (ASCOT-Datentool).

Die Antragstellung darf nur von Personen durchgeführt werden, die berechtigt sind, den in der Folge genannten Bedingungen sowie den Nutzungsbedingungen für die deutschsprachige Version von ASCOT in Vertretung ihrer Organisation (Lizenznehmerin) zuzustimmen.

Durch die Antragstellung entsteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Lizenz. Die WU behält sich das Recht vor, Anträge auf Erhalt einer Lizenz nach freiem Ermessen abzulehnen.


Wirtschaftsuniversität Wien